Queerbeet Augsburg e.V. ist ein eingetragener Verein, der sich zum Ziel gesetzt hat, Angebote der Jugendarbeit für schwule, lesbische, bisexuelle, trans* und queere Jugendliche zu fördern und selbst anzubieten.
Das Ziel ist es, die Benachteiligung dieser jungen Menschen in der Gesellschaft abzubauen und die Jugendlichen selbst zu fördern. Dazu sollen ihnen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt, insbesondere eine Jugendgruppe betrieben werden.
Weiterhin setzt sich Queerbeet Augsburg für die Gleichstellung benachteiligter queerer Menschen ein.
Queerbeet Augsburg besteht aus den Mitgliedern des Vereins, die sich in aktive Mitglieder und Fördermitglieder teilen. Diese bilden die Mitgliederversammlung. Diese ist das oberste beschlussfassende Organ und nimmt alle Angelegenheiten wahr, die ihr in der Satzung zugewiesen sind oder für die nicht der Vorstand zuständig ist. Sie wählt den Vorstand und die Kassenprüfer und kann durch ihre Beschlüsse den Vorstand mit bestimmten Aufgaben betrauen. Weiterhin fasst sie Beschluss zur Jahresplanung und zum Haushaltsplan und entlastet den Vorstand.
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt und wird vom Vorstand einberufen und geleitet. Die Versammlung ist mitgliederöffentlich, wobei auch Nichtmitglieder zugelassen werden können. Jedes Mitglied kann Anträge an die Mitgliederversammlung richten und Fragen an den Vorstand stellen.
Die nächste Mitgliederversammlung findet im März 2020 statt.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und nimmt darüber hinaus die ihm durch die Satzung zugewiesenen Aufgaben wahr. Überdies führt er die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Nähere Informationen über den Vorstand gibt es hier.
Den Kassenprüfern obliegt die Finanzprüfung eines jeden Geschäftsjahres. Sie erstatten der Mitgliederversammlung Bericht und ermöglichen damit die Kontrolle der Mitgliederversammlung über die Finanzen und die Finanzverwaltung des Vorstandes. Die Kassenprüfer werden ebenfalls auf zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.
Die Satzung ist die Verfassung des Vereins. Sie bestimmt den Vereinszweck und die interne Organisation sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder. Sie wird durch die Mitgliederversammlung mit besonderer Mehrheit erlassen und geändert. Die Satzung muss beim Registergericht eingereicht werden und wird nach einer Prüfung in das Vereinsregister eingetragen.
Hier findet sich die aktuelle Fassung der Satzung von Queerbeet Augsburg e.V.
Queerbeet Augsburg ist Mitglied in folgenden Organisationen oder Vereinen: