Rechtliches

Vornamens- und Personenstandsänderung

Erklärung

Seit dem 1. November 2024 gilt in Deutschland das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Es ersetzt das alte Transsexuellengesetz und macht es deutlich einfacher, deinen Vornamen und/oder deinen Geschlechtseintrag offiziell ändern zu lassen.

 

 

Das Wichtigste:

  • Du musst nicht mehr vor Gericht gehen und keine Gutachten einreichen.
  • Stattdessen gibst du einfach eine Erklärung beim Standesamt ab.

 

 


Wie funktioniert das neue Verfahren?

Du kannst deinen Vornamen und Geschlechtseintrag durch eine Erklärung mit Eigenversicherung beim zuständigen Standesamt ändern. Zuständig ist normalerweise das Standesamt deines Hauptwohnsitzes (also z. B. in Augsburg, wenn du dort wohnst).

  • Du meldest die Änderung mindestens drei Monate vorher beim Standesamt an.

  • Nach Ablauf dieser Frist kannst du dann die eigentliche Erklärung abgeben.

  • Ab diesem Zeitpunkt gilt der neue Name und/oder Geschlechtseintrag rechtlich verbindlich.

 

Nach der Änderung gilt eine Sperrfrist von einem Jahr: In dieser Zeit kannst du keine weitere Änderung vornehmen. Zusammen mit der dreimonatigen Anmeldefrist ergibt sich also eine Mindestzeitspanne von etwa 15 Monaten zwischen zwei möglichen Änderungen.

Was gilt für Personen unter 18 Jahren?

Wenn du unter 14 Jahre alt bist, geben deine Sorgeberechtigten die Erklärung beim Standesamt für dich ab.

 

Wenn du zwischen 14 und 18 Jahre alt bist, kannst du die Erklärung selbst abgeben – aber deine Sorgeberechtigten müssen zustimmen.

 

Falls deine Sorgeberechtigten nicht zustimmen, kann ein Familiengericht die Zustimmung ersetzen. In so einem Fall kann es also doch ein Gerichtsverfahren geben, allerdings nicht wegen deiner Identität, sondern wegen der fehlenden Zustimmung.

 


Wichtige Hinweise und Kosten

Die Änderung von Namen und Geschlechtseintrag nach dem SBGG hat nichts mit medizinischen Maßnahmen (z. B. Hormonbehandlungen oder Operationen) zu tun. Beides sind getrennte Verfahren.


Standesämter können unterschiedlich arbeiten. Es kann hilfreich sein, vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren oder sich beraten zu lassen (z. B. bei queeren Beratungsstellen oder Rechtsberatungen).

 

 

Wenn du möchtest, kannst du dich bei der Antragstellung begleiten lassen – z. B. von Freund*innen, Eltern oder einer Beratungsstelle.

 

Die Kosten betragen 60 Euro für die Beurkundung der Erklärung und der Vornamensänderung; eine neue Geburtsurkunde kostet jeweils 12 Euro

Noch Fragen?

Dann schreib uns - wir beraten dich gern in allen Fragen rund um die rechtliche Seite deines Trans*wegs!

 

Bitte denke dabei aber daran, dass unsere Berater alle ehrenamtlich arbeiten und hab' ein bisschen Geduld mit uns. Wir melden uns so schnell wie möglich bei dir!

 

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