Rechtliches

Vornamens- und Personenstandsänderung

antrag

In Deutschland ist es trans* Personen möglich, einen Antrag auf Änderung des Vornamens und/oder Personenstands an das zuständige Gericht zu stellen.

Zuständig für Augsburg ist das Familiengericht München.

 

In diesem Antrag können zusätzlich Gutachter*innen vorgeschlagen werden. Man muss aber niemanden vorschlagen.

Hier findest du ein Musterbeispiel, wie ein solcher Antrag aussehen könnte (exemplarisch für das AG München).

 

Du kannst zusätzlich Prozesskostenhilfe beantragen, sodass du die Kosten des Verfahrens nicht selbst tragen musst. Dies ist aber nur unter bestimmten Bedingungen möglich.


Gutachter*innen

Das Gericht wird dann zwei unabhängige Gutachter*innen beauftragen. Das können die Gutachter*innen sein, die im Antrag vorgeschlagen worden sind. Wenn im Antrag niemand genannt ist, beauftragt das Gericht von sich aus Gutachter*innen.

Anschließend wirst du Terminvorschläge erhalten. Die vorgeschlagenen Termine solltest du wahrnehmen.

 

Eine solche Begutachtung dauert unterschiedlich lange, je nach Gutachter*in. Ebenso ist es schwer, vorherzusagen, was du gefragt werden wirst. Die meisten Gutachter*innen werden dich bitten, deinen Translebenslauf mitzubringen und einige Eckpunkte deiner Biografie abfragen, um sich ein Bild von dir zu machen.

Versuche einfach, dich nicht zu verstellen und ganz du selbst zu sein. Wenn du auf eine Frage nicht antworten möchtest, ist das völlig in Ordnung. Von den meisten Gutachter*innen wird es sehr positiv gewertet, wenn du selbstbewusst deine Grenzen kommunizierst.

 

Die Gutachter*innen schicken ihre Gutachten ans Gericht, eine Abschrift erhältst du dann auch für deine Unterlagen.

Gerichtstermin

Wenn beide Gutachten beim Gericht eingegangen sind, wird sich das Gericht wieder bei dir melden und dich zu einem Termin

laden, um dich persönlich anzuhören und sich selbst ein Bild zu machen.

Dabei handelt es sich um einen kurzen Termin, meist im Büro des jeweiligen Richters bzw. der Richterin. Die Öffentlichkeit ist natürlich ausgeschlossen. Häufig dauert der Termin maximal 20 Minuten.

Der/die Richter*in wird Unstimmigkeiten in den Gutachten abklären und im Wesentlichen noch einmal das erfragen, was auch schon in den Gutachten steht.

Du wirst zu diesem Zeitpunkt noch keinen rechtskräftigen Beschluss bekommen.


beschluss und Kosten

Einige Wochen nach deinem Termin beim Gericht wird dir der rechtskräftige Beschluss zugehen.

Für das ganze Verfahren - vom Antrag bis zum Beschluss - solltest du circa 6 Monate einplanen.

 

Mit dem rechtskräftigen Beschluss kannst du all deine Dokumente ändern lassen und hast nun auch einen Anspruch darauf, dass diese Änderungen auch vorgenommen werden.

 

Zusätzlich wird dir das Gericht einen Kostenbescheid zukommen lassen. Darin aufgeführt sind die Kosten für die Gutachten und die Gerichtskosten. Die Höhe der Kosten ist unterschiedlich, je nach Gutachter*in und Gericht, mit einem vierstelligen Betrag solltest du aber rechnen.

Solltest du Prozesskostenhilfe beantragt haben, werden dir lediglich die Kosten für die Gutachten auferlegt.

Noch Fragen?

Dann schreib uns - wir beraten dich gern in allen Fragen rund um die rechtliche Seite deines Trans*wegs!

 

Bitte denke dabei aber daran, dass unsere Berater alle ehrenamtlich arbeiten und hab' ein bisschen Geduld mit uns. Wir melden uns so schnell wie möglich bei dir!

 

Du erreichst uns hier.